Foto: Schleiferhof mit Ferienwohnung "Das Kleine Paradies" - Nähe Landsberg / Lech - komfortabel für große Gruppen

Rundfunkgebühren

Für langfristige Vermietungen ist es wichtig, dass die Zweitwohnung für den Mieter beim Beitragsservice gemeldet wird und die Befreiung von der Gebühr beantragt wird, ansonsten fällt die Rundfunkgebühr für die Zweitwohnung an und muss bezahlt werden. Früher hieß die Gesellschaft, die die Radio- und Fernsehgebühren einzog GEZ. Jetzt heißt die Gesellschaft „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ mit ihrem Sitz in Köln.

Hier findet sich der Antrag: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_nebenwohnung/index_ger.html und hier einige Infos dazu:

In Deutschland muss man pro Wohnung eine Gebühr für Radio und Fernseher bezahlen. Auch wenn man keine solchen Geräte in der Wohnung hat. Wer eine Zweitwohnung bezieht, kann sich dafür befreien lassen.

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